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7. September 2000 Hochschulpolitik
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Hochschulen für das 21. Jahrhundert

Zwischen Staat, Markt und Eigenverantwortung

Ein Hochschulpolitisches Memorandum im Rahmen der »Initiative D21«
unter Federführung der DaimlerChrysler Services (debis) AG

Von Norbert Bensel und Hans N. Weiler

- Auszug -

C. Die Zukunft gestalten: Konkreter Handlungsbedarf

1. Die Strukturreform konsequent zu Ende führen

Der für die Neugestaltung der Hochschulen erforderliche ordnungspolitische Rahmen im Sinne der bereits in mehreren Landesgesetzen postulierten Strukturreformen muss vervollständigt und konkret umgesetzt werden, vor allem hinsichtlich

> der Einführung neuer Leitungs- und Entscheidungsstrukturen auf zentraler und dezentraler Ebene (Präsidenten/Rektoren und Dekane),
> der Schaffung und Funktionsfähigkeit der internen und externen Aufsichtsgremien (Senate und Hochschulräte – bei Letzteren einschließlich der erforderlichen Legitimation durch parlamentarische Entscheidung),
> der Herstellung wirksamer Selbstverantwortung in den Zuständigkeiten der Hochschulen und ihrer Leitungen, insbesondere in Personal- und Finanzangelegenheiten, einschließlich der Schaffung der hierzu notwendigen institutionellen und personellen Kapazitäten,
> der belastungs- und leistungsbezogenen Allokation von Mitteln für Forschung und Lehre,
> der weiteren Erprobung und Einführung privatrechtlicher und unternehmensähnlicher Organisationsformen und
> einer kritischen Überprüfung bisheriger Verfahren und Abläufe unter Gesichtspunkten der Effizienz, einschließlich der Möglichkeiten einer rentableren Nutzung von Hochschuleinrichtungen (etwa durch die Einführung von Trimestern).

Die neuen Strukturen müssen die Mitwirkung der am Leben der Hochschule Beteiligten gewährleisten, um dadurch ihre Identifizierung mit der Hochschule zu fördern.

2. Neue Modalitäten für die Hochschulfinanzierung schaffen

Die Hochschulen bedürfen neuer Finanzierungsmodalitäten, die sowohl die Verwaltung der vom Staat zugewiesenen Mittel als auch die Beschaffung und Verwendung nicht staatlicher Mittel unter den Gesichtspunkten von Autonomie, Effizienz und Planungssicherheit verlässlich regeln und angemessene Anreizmechanismen enthalten müssen; dazu gehören

> die Einführung globalisierter Hochschulhaushalte auf der Basis von hochschulgerechten Kosten-Leistungs-Rechnungen (einschließlich der dazu erforderlichen professionellen Kompetenzen) und mittelfristig verlässlichen Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Hochschule und staatlichen wie nicht staatlichen Geldgebern,
> die Erwirtschaftung und eigenverantwortliche Verwendung von Einnahmen aus Dienstleistungen der Hochschule (einschließlich der anreizorientierten Beteiligung der Hochschullehrer und Mitarbeiter an diesen Einnahmen),
> die Bildung und eigenverantwortliche Bewirtschaftung von Innovationsreserven zur Bewältigung neuer Herausforderungen in Lehre und Forschung,
> die Erprobung von Modellen der Hochschulfinanzierung auf der Basis von Stiftungen,
> die Beteiligung der Nutzer an den Kosten der Hochschule in Verbindung mit einer Individualisierung der Hochschulfinanzierung über Bildungsgutscheine oder Studienkonten.

3. Investitionsdefizite vorrangig abbauen

Dringend erforderlich ist ein finanzielles Sofortprogramm zur Überwindung der größten Investitionsdefizite im deutschen Hochschulwesen und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Ausstattungen (auch im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Einwerbung von Drittmitteln) als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern und unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Zukunftsfonds, der u.a. durch die Einkünfte aus dem Verkauf der UMTS-Lizenzen gespeist werden könnte. Gleichzeitig muss im Interesse einer besseren Nutzung dieser Ressourcen die »Investitionsfähigkeit« der Hochschulen erhöht werden, u.a. durch die Übertragung der Bauherreneigenschaft und eine Vereinfachung der Mitfinanzierung von investiven Ausgaben durch den Bund nach dem HBFG.

4. Die Nutzer der Hochschulen an den Studienkosten beteiligen und sie dabei unterstützen

Sowohl aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit als auch zur Verstärkung der Dynamik von Angebot und Nachfrage ist der Grundsatz einer finanziellen Beteiligung der Nutzer an den Kosten des Hochschulstudiums unumgänglich. Der Nachweis, dass ein gebührenfreies Studium eine Umverteilung von unten nach oben bewirkt, ist längst erbracht und die Notwendigkeit eines stärker an Angebot und Nachfrage orientierten Verhältnisses zwischen Hochschule und Studierenden steht außer Frage. Die Beteiligung der Studierenden kann und muss sozialverträglich gestaltet werden und eine Darlehenskomponente enthalten, deren Rückzahlung einkommensabhängig zu gestalten ist.

Die finanzielle Beteiligung der Studierenden lässt sich sinnvoll verbinden mit einem System von Bildungsgutscheinen oder Studienkonten, zu denen Studierende einen Beitrag leisten und mit denen der Staat einen Teil der Hochschulfinanzierung und der Studienortswahl von Studierenden anheim stellt. Eine solche Kombination von staatlicher Hochschulfinanzierung und Elementen eines Bildungsmarktes schafft Steuerungsinstrumente, die sowohl den Studierenden als auch den Hochschulen Vorteile bieten.

Die Einführung eines solchen Systems ist indessen nur vertretbar, wenn es

> die Nachteile des gegenwärtigen Systems der Studienförderung (nach BAföG) überwindet und beispielsweise im Rahmen des von CHE und Stifterverband vorgeschlagenen Modells eine sowohl wirksame als auch sozialverträgliche Studienfinanzierung vorsieht,
> für die sachgerechte und umfassende Information der Studienbewerber über die Profile, Stärken und Schwächen unterschiedlicher Studienstandorte sorgt,
> die Verfügungsgewalt der Hochschulen über die auf diese Weise erlangten Mittel sichert,
> die angemessene Ausstattung von inhaltlich wichtigen, aber nicht unbedingt stark nachgefragten Fächern gestattet und
> eine beratende Beteiligung der jetzigen und ehemaligen Nutzer (Studierende, Eltern, Absolventen) an den Entscheidungen über die Verwendung der über Gebühren eingenommenen Mittel ermöglicht.

5. Das Zulassungssystem offener und differenzierter gestalten

Mit den im vorhergehenden Punkt vorgeschlagenen Änderungen in der Studienfinanzierung würde auch eine neue und dringend notwendige Änderung der Zulassungspraxis an deutschen Hochschulen erheblich erleichtert. Bei dieser Änderung kommt es vor allem darauf an, eine möglichst gute Übereinstimmung zwischen den Eignungen und Interessen eines Studienbewerbers und dem besonderen Profil einer Hochschule bzw. eines Fachbereichs zu erreichen. Dieses neue Zulassungssystem muss an die Stelle des bestehenden Systems zentraler Zulassungsbeschränkungen treten. Es muss sich auf die Studienortswahl des Studienbewerbers einerseits und andererseits auf die transparenten Zulassungsverfahren stützen, welche die Hochschulen selbst gestalten.

Eine Neuordnung der Zulassungsverfahren an den deutschen Hochschulen sollte sich indessen auch eine strukturelle Bewältigung der quantitativen Überlastung der gegenwärtigen Hochschulen – vor allem der Universitäten – zum Ziel setzen und ernsthaft die Verlagerung von bislang universitären Ausbildungsangeboten an Fachhochschulen prüfen.

6. Unverzüglich die Reform des Besoldungs- und Dienstrechts und des Zugangs zum Hochschullehrerberuf zu Ende bringen

Die inzwischen öffentlich diskutierte Notwendigkeit neuer dienst- und besoldungsrechtliche Regelungen für Hochschullehrer ist in vollem Umfang zu bejahen und sollte zügig zu entsprechenden Gesetzgebungs- und Umsetzungsmaßnahmen führen. Die entscheidenden Elemente dieser Regelungen müssen sein:

> die Einführung einer konsequent belastungs- und leistungsbezogenen Besoldungsstruktur für das wissenschaftliche Personal, in der Leistungen in Forschung, Lehre, Innovation und Wissenschaftsmanagement angemessen honoriert werden;
> damit verbunden eine Flexibilisierung der Besoldungsstruktur im Interesse einer engeren, auch personellen Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft sowie einer Erleichterung der Einstellung von ausländischen Wissenschaftlern;
> die Abschaffung der Habilitation und des Habilitandenstatus zu Gunsten einer befristeten, auf den akademischen Beschäftigungsmarkt hin orientierte Nachwuchs-, Förder- oder Juniorprofessur auf der Basis einer besonders qualifizierten Promotion;
> der Abbau der nach wie vor erheblichen Hindernisse in der Mobilität von Wissenschaftlern zwischen unterschiedlichen Einrichtungen und Einstellungsarten und
> die Einführung von Regelungen zur Nebentätigkeit und zu Teilzeittätigkeiten von Hochschullehrern, die einerseits die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft erleichtern und andererseits eine transparente Unterscheidung zwischen den dienstlichen und außerdienstlichen Obliegenheiten des Hochschullehrers ermöglichen.

Angesichts der immer noch völlig unzureichenden Beteiligung von Frauen am wissenschaftlichen Personal sind bloße Appelle und Absichtserklärungen zur Frauenförderung nicht mehr ausreichend. Nach dem Vorbild anderer Länder ist die Wirkung von Anreizmechanismen, durch die den Hochschulen, Fachbereichen und Instituten handfeste finanzielle und strukturelle Vorteile aus der bevorzugten Förderung und Einstellung von Wissenschaftlerinnen entstehen, als äußerst hoch einzuschätzen.

7. Die Mittel für Forschung und Lehre leistungs- und belastungsbezogen vergeben

Obwohl viele Hochschulen in dieser Hinsicht bereits erhebliche Fortschritte gemacht haben, bleibt in der Entwicklung und Umsetzung von Verfahren zur belastungs- und leistungsbezogenen Zuweisung von Mitteln für Forschung und Lehre noch einiges zu tun. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang sind:

> die Berücksichtigung von Beiträgen der Fachbereiche und Hochschullehrer zur inhaltlichen Profilierung der Hochschule, zu Innovationen in Forschung und Lehre und zur Einwerbung von Drittmitteln als Bestandteile der Leistungs- und Belastungsmessung (wobei der letztgenannte Faktor selbstverständlich nach dem unterschiedlichen Zugang von Fachbereichen zu Drittmitteln zu gewichten ist),
> eine Honorierung der Beiträge von Fachbereichen und Hochschullehrern zu leistungsfähigen und einträglichen Programmen der Weiterbildung und der Online-Verbundangebote, die – im Falle der Hochschullehrer – sowohl in zusätzlichen Einkünften wie auch in zusätzlichen Mitteln für Forschung und Lehre bestehen könnte, und eine grundsätzliche Befristung von Berufungs- und Bleibezusagen.

8. Qualitätssicherung als unverzichtbare Daueraufgabe begreifen

Dem Postulat einer dauerhaften Qualitätssicherung im Hochschulwesen müssen verbindliche Maßnahmen der Evaluierung, Bewertung und Akkreditierung in Verbindung mit adäquaten Anreizregelungen entsprechen. Maßnahmen der Qualitätssicherung für Forschung, Lehre und Management sind ein unverzichtbarer Bestandteil von Leistungs- und Zielvereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen und sollten die Feststellung von Erfolgen und Misserfolgen in der besonderen Profilierung einer Hochschule betonen.

Die Skala evaluativer Maßnahmen reicht von einer differenzierteren und stärker diagnostisch angelegten Beurteilung der Leistung von Studierenden über die interne und externe Evaluierung von Studiengängen und Lehrveranstaltungen bis zur systematischen und regelmäßigen Evaluierung von Fachbereichen und ganzen Hochschulen. Erfolgreiche Ansätze und institutionelle Modelle sind in den letzten Jahren entstanden; sie bedürfen der Ausweitung, der Unterstützung und selbst wieder der kritischen Auswertung.

In der weiteren Entwicklung sind drei besonders wichtige, aber auch besonders schwierige Probleme zu lösen:

a) die Bewertung der Leistungen und Belastungen von Hochschullehrern im Rahmen einer leistungsbezogenen Mittelzuweisung (wo einer relativ kleinen Zahl von Schlüsselindikatoren der Vorzug gegenüber höchst ausdifferenzierten Bewertungssystemen zu geben ist);
b) die Akkreditierung von neuen Studiengängen (vor allem nach dem BA/MA-Modell), die selbstverständlich auch für Studiengänge an Hochschulen in privater Trägerschaft zu gelten hat und in angemessener Form auch für Promotionsprogramme an unterschiedlichen Hochschularten vorgesehen werden könnte, und
c) die systematische Erhebung der Arbeitsmarkterfolge einzelner Fachbereiche und Studiengänge.

Für die Verbesserung der Qualität der Lehre bedarf es einer erheblich stärkeren Rolle der Hochschuldidaktik. Hier ist – gerade im Hinblick auf die sinnvolle Nutzung neuer Medien – dringende Entwicklungsarbeit zu leisten. Eine hochschuldidaktische Komponente muss integraler Bestandteil der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses sein und als attraktives und nachdrücklich empfohlenes Angebot auch Hochschullehrern zur Verfügung stehen.

9. »Studium« grundlegend neu definieren als differenziert, modular, konsekutiv, dual und lebenslang

Die »neue Nachfrage« nach Studienangeboten neuer Art, die Veränderungen im Studierverhalten und in der Erwartung von Arbeitsmärkten, ein neues Konzept von Weiterbildung und die Möglichkeiten neuer Technologien führen zu einem neuen und sehr viel differenzierteren Konzept von Hochschulstudium. Diesem Konzept hat ein vielgestaltigeres, durchlässigeres und flexibleres Angebot von Studiengängen Rechnung zu tragen.

Die zügige und breitestmögliche Einführung stärker differenzierter, konsekutiver Studiengänge (auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom Januar 2000) stellt nicht nur im Interesse einer internationalen Öffnung der deutschen Hochschulen, sondern vor allem als Instrument einer echten Studienreform eine der größten Chancen und Herausforderungen für die deutschen Hochschulen in diesen Jahren dar. Mit solchen Studiengängen eröffnen sich neue und erweiterte Möglichkeiten sowohl des interdisziplinären als auch des internationalen Studiums. Die weitere Entwicklung dieser Studiengänge muss begleitet und gestützt werden von eindeutigen Akzeptanzsignalen der Arbeitgeber, der zügigen Schaffung und Weiterentwicklung der notwendigen Akkreditierungsverfahren und -einrichtungen und der Rückbildung herkömmlicher Diplom-, Staatsexamens- und Magisterstudiengänge auf der Basis entsprechender Evaluierungen. Entscheidend für die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit dieser neuen Studiengänge ist ihre modulare Struktur, die zusammen mit einem entsprechenden Kreditpunktsystem u.a. auch die Möglichkeit berufsbegleitender Teilzeitstudien eröffnet.

Für den Übergang von BA- zu MA-Studiengängen sollte Mobilität zwischen Hochschulen und eine Auswahl durch die Hochschulen die Regel sein; die Größenordnung der Übergangsquote sollte 50% nicht übersteigen. Zu dem neuen Konzept von Studium gehört auch eine erheblich bessere Verzahnung von Hochschulstudium, Berufsausbildung und beruflicher Praxis. Diese Verzahnung wird erleichtert durch die flexible Qualität neuer Studiengänge.

Sie erfordert aber auch ein neues Verständnis von Weiterbildung, das sich an dem immer wieder neuen Qualifikations- und Requalifikationsbedarf der modernen Wissens- und Arbeitsgesellschaft orientiert und den Hochschulen – in Partnerschaft mit Unternehmen und öffentlicher Verwaltung – eine lebenslange berufsbegleitende Ausbildungsfunktion auferlegt. Ein besonders wirksames Instrument der Verzahnung von Studium und Berufswelt bietet sich in den bislang allenfalls marginal auftretenden dualen Studiengängen. Sie entstammen gemeinsamen Überlegungen und Planungen von Hochschulen und Unternehmen und verdienen aufgrund ihrer natürlichen Brückenfunktion zwischen Wissenschaft und Wirtschaft eine erhebliche Ausweitung. Ähnliches gilt von den bisher ebenfalls nur sporadisch anzutreffenden Berufsakademien.

10. Verbindliche Kriterien für die Anerkennung privater Hochschulen festlegen

Hochschulen in privater Trägerschaft werden in Deutschland nicht in nennenswertem Umfang die Aufgaben des öffentlichen Hochschulwesens übernehmen können. Sie sind gleichwohl geeignet, alternative institutionelle Hochschulmodelle exemplarisch darzustellen und damit zu einem größeren institutionellen Wettbewerb und zu einer größeren Vielfalt im deutschen Hochschulwesen beizutragen. Die Akkreditierung ihrer Studienangebote muss auf jeden Fall denselben Qualitätsmaßstäben unterliegen wie die der öffentlichen Hochschulen; die vom Wissenschaftsrat im Januar 2000 abgegebenen »Empfehlungen zur Akkreditierung privater Hochschulen« bilden hier eine solide Grundlage.

Bei der Planung und Entwicklung privater Hochschulen ist im Übrigen Folgendes sicherzustellen:

> eine langfristig gesicherte Finanzplanung, die sich (cf. Wissenschaftsrat) im Wesentlichen auf private Mittel stützt,
> eine erkennbare inhaltliche Profilierung, die mit einer minimalen Breite des Fächerspektrums einhergeht,
> ein bei Berufungen und in der Studentenauswahl zur Anwendung kommender Qualitätsmaßstab, der dem der öffentlichen Hochschulen zumindest in nichts nachsteht, und
> eine annähernde Gleichwertigkeit bei wechselseitigen Dienstleistungen zwischen privaten und öffentlichen Hochschuleinrichtungen.

11. Online-Studienangebote als zentrale Herausforderung für Hochschulen, Lehrende und Lernende anerkennen

Es ist unbestreitbar, dass in naher Zukunft ein nennenswerter Teil des Studienangebots von Hochschulen online – und damit relativ unabhängig von zeitlichen und räumlichen Beschränkungen – vermittelt wird. Das wird Präsenzelemente des Hochschulstudiums nicht entbehrlich machen, jedoch zu einer grundsätzlich neuen Verteilung von räumlich und zeitlich gebundenen und ungebundenen Studienelementen führen. Neu an dieser Situation ist auch, dass der Wettbewerb um die Abnehmer von Online-Studienangeboten naturgemäß weltweit ist und bereits jetzt von einer erheblichen kommerziellen Konkurrenz geprägt ist.

An den deutschen Hochschulen bedarf es – unbeschadet einiger aussichtsreicher Modellprogramme – größter Anstrengungen und außerordentlicher Unterstützung, um diese Herausforderung bestehen zu können. Neben der Schaffung der technischen Voraussetzungen erfordert diese Entwicklung vor allem ein Umdenken über die strukturellen Bedingungen erfolgreicher Lehre. Auf der Seite der Lehrenden setzen Online-Studiengänge ein völlig neues Verhältnis von Hochschullehrern untereinander und zu Didaktikern sowie kommunikations- und informationstechnologischen Experten voraus. Auf der Seite der Lernenden können interaktive Lernformen sowohl für Einzel- wie für Teamarbeit eingesetzt werden.

Es liegt auf der Hand, dass in einem neuen Verständnis von Weiterbildung Online-Angebote eine entscheidend wichtige Rolle in der fortlaufenden Aktualisierung von Fachwissen und anwendungsbezogenen Fähigkeiten spielen können.

12. Die Internationalität deutscher Hochschulen ernsthaft voranbringen

Die Internationalisierung der deutschen Hochschulen bleibt hinter der fortschreitenden wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Globalisierung zurück und bedarf dringend der Stärkung und Ausweitung – nicht zuletzt, um die Hochschulen zu befähigen, den Prozess der Globalisierung kritisch zu begleiten. Wichtig ist dabei, dass der Prozess der Internationalisierung sowohl deutsche Wissenschaftler und Studierende in engeren Kontakt mit der wissenschaftlichen Welt außerhalb Deutschlands bringt als auch Ausländer verstärkt in das deutsche Hochschulleben einbindet. Die Hochschulen selbst können hier wichtige Voraussetzungen schaffen, insbesondere durch

> die Ausweitung fremdsprachiger Lehrangebote (in Englisch, aber auch in den Sprachen angrenzender Länder),
> die zügige Einführung konsekutiver und international vergleichbarer Studiengänge, einschließlich der entsprechenden Kreditpunktsysteme,
> eine bessere Selbstdarstellung deutscher Hochschulen im Ausland und eine bessere Betreuung ausländischer Studieninteressenten und -anfänger,
> eine sehr viel stärkere Betonung und Förderung internationaler und grenzübergreifender Studiengänge mit Abschlüssen der beteiligten Hochschulen,
> eine intensivere internationale Orientierung in den Inhalten aller Studiengänge, einschließlich obligatorischer Auslandsstudien, > adäquate Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen,
> die bürokratische und finanzielle Erleichterung der Zulassung ausländischer Studenten und der Einstellung ausländischer Wissenschaftler.

Eine besondere Herausforderung für die Internationalisierung der deutschen Hochschulen stellt die Ausweitung des europäischen Einigungsprozesses auf Mittel- und Osteuropa und die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Aufbauprozess in Südosteuropa dar.

Neben den von den Hochschulen zu ergreifenden Maßnahmen kommt jedoch auch der Veränderung des Umfelds der Hochschulen entscheidende Bedeutung zu. Das bezieht sich auf notwendige Erleichterungen für die Einstellung ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen, auf die Beseitigung von Hindernissen für Praktika von Ausländern in Deutschland und insgesamt auf eine entgegenkommendere Handhabung ausländerrechtlicher und dienstrechtlicher Regelungen bei Wissenschaftlern und Studierenden.

Ganz entscheidend aber wird der Erfolg der Internationalisierung des deutschen Hochschulwesens von der Achtung und dem Verständnis abhängen, mit denen die deutsche Gesellschaft in Zukunft ausländischen Mitbürgern und Gästen be- gegnet. Die Entwicklungen der letzten Jahre geben in dieser Hinsicht zu ernsten Besorgnissen Anlass.

13. Mehr gegenseitiges Engagement zwischen Hochschulen und Wirtschaft entwickeln

In beiderseitigem Interesse ist eine engere Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft notwendig. Diese Zusammenarbeit setzt die Sicherstellung der Grundausstattung der Hochschulen durch den Staat voraus und kann unter dieser Voraussetzung auch die Beteiligung der Wirtschaft an innovativen Hochschulprogrammen im Rahmen von public-private-partnerships einschließen, bei denen die Rahmenbedingungen einen beiderseitigen Nutzen sicherstellen. Diese Beteiligung kann auch dem Aufbau von Kapitalstöcken dienen, die die Basis von als Stiftung betriebenen Hochschuleinrichtungen bilden.

Insgesamt bedarf es einer stärkeren und selbstverständlicheren Präsenz der Wirtschaft in Forschung und Lehre, u.a. durch

> eine deutlichere und konsistentere Artikulation von Erwartungen an Studiengänge und -abschlüsse,
> direkte Kooperation mit einer oder mehreren Hochschulen im Rahmen von dualen Studienangeboten,
> eine aktive personelle Beteiligung an den neuen (und überaus personalintensiven) Verknüpfungsstrukturen zwischen Hochschulen und Gesellschaft (Hochschulräte, Kuratorien etc.) und eine angemessene Anerkennung solcher Tätigkeiten innerhalb der Unternehmen,
> die großzügigere Bereitstellung von Praktika, Diplom- und Promotionsprojekten und anderen Begegnungsmöglichkeiten von Studium und Arbeitswelt, Theorie und Praxis,
> die Unterstützung einer stärkeren Profilbildung an den Hochschulen, u.a. durch die Gewährung von gezielt der Profilbildung dienenden Stipendien oder anderen Formen der Unterstützung,
> die Unterstützung und Förderung der Lehre durch Lehrbeauftragte, Honorarprofessuren und (vorzugsweise dauerhaft, d.h. nach amerikanischem Vorbild auf Kapitalstockbasis, finanzierte) Stiftungslehrstühle,
> die Förderung von Hochschulmaßnahmen zur Entwicklung unternehmerischer Fähigkeiten und Interessen und zur Unternehmensgründung durch Studierende und Absolventen.

Diese verstärkte Präsenz der Wirtschaft wird sich in allen Hochschularten als zweckmäßig erweisen; für den Erfolg dieses wechselseitigen Engagements bestehen an Fachhochschulen in der Regel besonders gute Voraussetzungen.

14. »Career Services Center« als Brücke zwischen Studium und Arbeitswelt schaffen und ausbauen

Vor einer besonderen Herausforderung stehen Hochschulen und Wirtschaft im zunehmend komplexer werdenden Verhältnis von Studium und Arbeitswelt, das inzwischen für die Studierenden keineswegs nur zur Zeit des Studienabschlusses, sondern mehr oder weniger ständig relevant ist. Für eine sachgerechtere Betreuung und Beratung der Studierenden im Verhältnis und im Übergang zur beruflichen Praxis hat sich das Instrument der »Career Services Center« außerordentlich bewährt. Es gibt dem Verhältnis von Wirtschaft und Hochschule eine größere Transparenz und ist als Einrichtung der Hochschule in besonderer Weise auf die Unterstützung und Beratung der Wirtschaft angewiesen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit können »Career Services Center« u.a. folgende Aufgaben wahrnehmen:

> die Durchführung von gemeinsamen Seminaren mit Unternehmen zu neuen Studiengängen und Forschungsschwerpunkten, Schlüsselkompetenzen, Unternehmensgründungen, Arbeitsmarktentwicklungen, unternehmensnahen Forschungsmöglichkeiten etc.,
> die Information von Studierenden über Anforderungsprofile, Arbeitsmarktchancen, Praktika, Bewerbungsverfahren u.ä.,
> die Unterstützung von Unternehmen bei der Gewinnung und frühzeitigen Identifizierung von Nachwuchskräften, Praktikanten, Diplomanden und Doktoranden.

15. Forschung in die Hochschulen integrieren

Dieses Memorandum ist nicht die einzige Stimme, die in letzter Zeit für eine stärkere Verzahnung von außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen und für eine weitergehende Reintegration von institutionalisierter Forschung in die Hochschulen plädiert. Das Niveau von Lehre und Ausbildung wird bestimmt durch Intensität und Qualität der universitären Forschung. Das Verhältnis von Hochschulen und außeruniversitärer Forschung muss deshalb grundsätzlich neu überdacht werden und bedarf in besonderer Weise innovativer struktureller Lösungen, zu denen die Ausschreibung von auf Wettbewerbsbasis zu vergebenden, befristeten Forschungsinstituten gehören könnte, die an Hochschulen angesiedelt werden.

16. Der Hochschulpolitik eine wissenschaftliche Basis geben

Die wissenschaftliche Basis für hochschulpolitische Entscheidungen und die Praxis des Hochschulmanagements sind in Deutschland nach wie vor zu dürftig. Sie bedürfen der Stärkung und Ausweitung durch die Förderung einer soliden empirischen und anwendungsbezogenen Hochschulforschung. Diese Forschung muss nach F+E-Gesichtspunkten konzipiert sein und ihre Glaubwürdigkeit durch hohes wissenschaftliches Niveau unter Beweis stellen. Besondere Bedeutung kommt vergleichenden Studien mit anderen Hochschulsystemen zu. Zu den Aspekten, denen sich eine zukünftige Hochschulforschung in Deutschland besonders widmen sollte, gehören:

> die Veränderungen des Studier- und Wanderungsverhaltens von (deutschen und nicht deutschen) Studieninteressenten,
> Studien von Absolventen zu ihren beruflichen Laufbahnen und zur Einschätzung ihres Hochschulstudiums (einschließlich Absolventen von Doktoranden- und Habilitandenprogrammen),
> positive und negative Wahrnehmungen von Hochschulen und Wissenschaft in Wirtschaft und Gesellschaft,
> die Zusammenhänge zwischen neuen wissenschaftlichen Entwicklungen, neuen gesellschaftlichen Erfordernissen und möglichen neuen Studienangeboten (z.B. Gentechnik, Multikultur),
> die Auswertung und Aufarbeitung von Erfahrungen in der Hochschuldidaktik,
> Einstellungen von Hochschullehrern zum Verhältnis von individueller zu korporativer Autonomie (im internationalen Vergleich),
> die Auswertung unterschiedlicher Strategien zur Internationalisierung von Hochschulen,
> die Entwicklung hochschulgerechter Formen der Kosten-Leistungs-Rechnungen auf der Basis von vorliegenden Informationen,
> die Erwartungen von Studieninteressenten an ihr Hochschulstudium.

Dr. Norbert Bensel
Board of Management
DaimlerChrysler Services (debis) AG
debis Haus, Potsdamer Platz, 10875 Berlin
Tel. +49-30-2554-2000, Fax +49-30-2554-2009, E-Mail nbensel@dbmail.debis.de
http://www.debis.com


Weitere Berichte zur Hochschulpolitik in BerliNews

Ein anderes Papier, zum Vergleich:
Berliner Manifest für eine neue Universitätspolitik
Beschluß der Bildungspolitischen Konferenz von FU, HU und TU Berlin (12. 12. 98)

HN-480

Autor: Manfred Ronzheimer


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