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Wissenschaftspolitik

Wissenschaft im Wahlkampf (3)

Die Parteiprogramme zur Bundestagswahl 2009: FDP

 

Die Mitte stärken. Deutschlandprogramm der Freien Demokratischen Partei
BESCHLUSS des 60. Ord. Bundesparteitags der FDP, Hannover, 15.-17. Mai 2009

http://www.liberale.de/files/653/FDP-Bundestagswahlprogramm2009.pdf

http://www.liberale.de/
http://www.deutschlandprogramm.de

 

1. Präambel: Die Mitte stärken. S. 2
2. Mehr Freiheit und Fairness durch Soziale Marktwirtschaft S. 4
3. Mehr Bürgerfreiheit durch mehr Vertrauen, Zusammenhalt und Toleranz S. 25
4. Mehr Chancen durch Bildung, Forschung und Innovation S. 43
5. Mehr Wohlstand und Lebensqualität durch Freiheit und Verantwortung S. 52
6. Internationale Politik für Frieden, Freiheit und Wohlstand in der Welt S. 66
7. Politikwechsel für Deutschland: Die Mitte stärken. S. 77

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Qualität und Innovation durch Wettbewerb auch bei den Hochschulen

Exzellente Forschungs- und Entwicklungsleistungen in allen Wissenschaftsbereichen sind die Basis für die Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft. Sie stärken die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft und erlauben es uns, die Vorteile der Globalisierung zu nutzen. Dazu sind qualifizierte Fachkräfte in allen Disziplinen erforderlich, die das Hochschulsystem gegenwärtig nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stellen kann.

Ziel der FDP ist es, eine wissenschaftlich exzellente, wirtschaftlich leistungsfähige und qualitativ hochwertige Hochschullandschaftweiter auszubauen und dauerhaft abzusichern. Ausgaben in diesem Bereich sind notwendige Investitionen in die Zukunft. Darüber hinaus müssen Mittel und Wege gefunden werden, mehr privates Kapital für die Stärkung von Lehre und Forschung zu gewinnen.

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des internationalen Wettbewerbs um qualifizierte Arbeitskräfte benötigen wir eine größere Zahl von Hochschulabsolventen. Daneben ist die Eliteförderung an den Hochschulen wesentlich für die Zukunftschancen unseres Landes. Die FDP fordert eine Innovationsoffensive. Hochschulen müssen in die Lage versetzt werden, hohe, wettbewerbsfähige Standards in der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zur Abdeckung des Fachkräftemangels in allen Bereichen, zu realisieren reichen, realisieren, international anerkannte Spitzenleistungen zu erbringen und den Wissens- und Technologietransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen zu verstärken.

Bei dem "Hochschulpakt 2020" muss der zusätzliche Kapazitätsaufbau ausreichend finanziert werden, wobei die Grundpauschale um 25 Prozent angehoben werden soll. Die Exzellenzinitiative sollte auf der Grundlage der Erfahrungen mit den Verfahren und Ergebnissen aus der ersten Runde weitergeführt werden, wobei zukünftig die Lehre stärker als bisher zu berücksichtigen ist. Zudem wird ein vergleichbarer Wettbewerb für die angewandte Forschung und die Lehre an Fachhochschulen angestrebt. Ferner darf das Exzellenzkriterium nicht durch an regionalen Gesichtspunkten ausgerichtete Bundesförderprogramme konterkariert werden. Die Fachhochschulkapazitäten sollen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft deutlich ausgebaut werden.

Unsere Hochschulen brauchen ein Höchstmaß an Autonomie, Gestaltungs- und Entfaltungsfreiheit, damit sie schneller, besser und wettbewerbsfähiger werden. Die FDP fordert die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes und die Verankerung der Autonomie der Hochschulen im Grundgesetz. Der Staat muss die Fachaufsicht aufgeben und sich aus der Detailsteuerung zurückziehen. Stattdessen sollen die Hochschulen auf der Grundlage konkreter Ziel- und Leistungsvereinbarungen eigenverantwortlich ihre Strategie- und Entwicklungsplanung vornehmen.

Die FDP fordert eine leistungsorientierte Mittelvergabe verbunden mit Globalhaushalten und Budgetautonomie. Die Absicherung der so genannten Orchideenfächer kann über Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie länderübergreifende Zentren sichergestellt werden. Die Hochschulen brauchen weitgehende Personalhoheit, um das beste Personal gewinnen zu können. Dazu gehört die Abschaffung der Regelverbeamtung sowie des Vergaberahmens, um wissenschaftsadäquate Vergütungsmodelle zu entwickeln, mit denen sie ihr Personal ohne sachfremde Deckelungen leistungsgerecht bezahlen und sich so international behaupten können. Dies kann durch einen eigenen Wissenschaftstarifvertrag erfolgen, der den besonderen Anforderungen des Forschungs- und Lehrbetriebs gerecht wird und von den Anleihen aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Beamtenrecht befreit wird. Starre Altersgrenzen sind gerade in der Wissenschaft inakzeptabel.

Der Wechsel zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist zudem zu erleichtern. Dadurch kann auch der Wissens- und Technologietransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen sowie die systematische wirtschaftliche Verwertung der Forschungsergebnisse verstärkt werden. Außerdem müssen den Hochschulen bei Unternehmens(aus-)gründungen und -beteiligungen größere Handlungsfreiheiten eingeräumt werden.

Die Studierenden sollen sich ihre Hochschule aussuchen können und die Hochschulen ihre Studierenden. Die ZVS wird abgeschafft. Die Sicherung der Qualität des Studienangebotes soll durch anerkannte Akkreditierungsagenturen erfolgen. Das Akkreditierungsverfahren selbst soll durch die Weiterentwicklung von der Programm- zur Systemakkreditierung vereinfacht und von übermäßigem Verwaltungsaufwand entlastet werden.

Deutschland kann es sich nicht leisten, das Potenzial weiblichen Nachwuchs nicht auszuschöpfen. Bereits in der Schule muss die Basis gelegt werden, indem verstärkt Mädchen insbesondere für Naturwissenschaften interessiert und gewonnen werden. Wissenschaftlerinnen und Forscherinnen sollten in ihrer beruflichen Entwicklung spezifisch unterstützt werden und die Barrieren, die sie bei einer weiteren Karriereplanung behindern, durch konkrete Angebote abgebaut werden.

In Anbetracht des Mangels an Naturwissenschaftlern und Ingenieuren muss das Interesse an einem Studium dieser Fächer geweckt werden; das kann geschehen durch die Förderung von Kooperationen zwischen Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wie Schülerakademien, schulbegleitende Hochschulstudien, Sonderprogramme in einzelnen Wissenschaftsbereichen. Das grundsätzliche Interesse und die Neugierde auf naturwissenschaftliche Zusammenhänge muss jedoch bereits im frühkindlichen Bereich geweckt werden. Die FDP will eine verstärkte Internationalisierung der Lehre erreichen, indem der Austausch von Studierenden und Lehrenden intensiviert wird, Studienleistungen an ausländischen Hochschulen anerkannt werden und gemeinsame Studiengänge mit ausländischen Hochschulen vermehrt zu einem doppelten Abschluss führen.

Hoch Hochschulen brauchen finanzielle Planungssicherheit. Die FDP fordert daher ein Drei-Säulen- Modell aus staatlicher Grundfinanzierung, Studienbeiträgen und Eigenvermögen Eigenvermögensaufbau. Nach dem Prinzip "Geld folgt Student" sollen im Bereich der Lehre mit Hilfe eines Bildungsgutscheinsystems Hochschulen nach der Anzahl der Studierenden und Absolventen finanziert werden. Im Gegenzug kann die bundeseinheitliche Kapazitätsverordnung abgeschafft und durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen ersetzt werden.

Zur Steigerung der Qualität der Lehre soll im Wettbewerb um Studierende jede Hochschule selbst entscheiden, ob, in welcher Höhe und für welche Studiengänge sie Studienbeiträge erhebt. Diese Mittel müssen direkt und uneingeschränkt den Hochschulen zweckbezogen zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre zufließen, ohne dass die staatliche Finanzierung reduziert wird.

Drittmittel für Forschung und Lehre sind ein wesentliches Element des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen und eine wichtige zusätzliche Finanzquelle. Die Hochschulen sollen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre langfristig eigenes Vermögen bilden. Stiftungsrecht, Erbrecht und Steuerrecht sind so zu verändern, dass es für Privatpersonen und Unternehmen attraktiver wird als bisher, Hochschulen finanziell zu unterstützen.

Das Hochschulsponsoring soll nicht durch bürokratische Hemmnisse behindert werden. Die Unternehmen sollen ermutigt werden, Stiftungsprofessuren zu vergeben. Drittmittel und Spenden dürfen nicht auf die Grundausstattung angerechnet werden. Niemand darf aus finanziellen Gründen an einem Studium gehindert werden. Deshalb muss jedem Studierenden gesetzlich ermöglicht werden, die Beiträge "nachlaufend" zu bezahlen, das heißt, dass die effektive Zahlung erst nach dem Studium und nur bei Erzielung eines ausreichenden Einkommens erfolgt.

Jedem Studierenden soll die Möglichkeit einer elternunabhängigen Finanzierung der Lebenshaltungskosten durch Darlehen eröffnet werden. BAföG-Bezieher erhalten wie bei der bisherigen Förderung die Kredite zu vergünstigten Konditionen. Dabei ist die BAföG-Förderung mit den weiteren Kreditprogrammen zur Finanzierung von Studienbeiträgen und Lebenshaltungskosten (z. B. Programme von KfW und Landesbanken) zusammenzuführen. Eine solche Finanzierung aus einem Guss würde den vielen Studierenden, die bislang keinen Anspruch auf BAföG haben, das Studium erleichtern, den Zwang zur Arbeitsaufnahme verringern und damit die Studienzeiten verkürzen helfen und im Einzelfall eine soziale Absicherung gewährleisten.

Die FDP fordert den Aufbau eines Stipendiensystems auf international üblichem Niveau. Derzeit werden lediglich rund zwei Prozent der Studierenden durch ein Stipendium gefördert. Ziel ist, diesen Anteil auf mindestens 10 Prozent zu erhöhen. Ein von Bund und Ländern gemeinsam finanziertes Anreizsystem soll die Einwerbung privater Mittel zur Einrichtung von Stipendien durch die Hochschulen im Verhältnis 1:1 unterstützen. Die Stipendien sollen in Höhe von 300 Euro im Monat unbürokratisch, unabhängig vom Verdienst der Eltern und allein nach dem Kriterium der fachlichen Leistung vergeben werden. Die Kopplung der Einkommensgrenzen an die Einkommensgrenzen des BAFöG entfällt.

Angesichts der Vielzahl und der mangelnden Transparenz bei den verschiedenen Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten im Studium benötigen wir eine frühzeitige Finanzierungsberatung für Studierwillige und Studierende, die möglichst noch vor Aufnahme des Studiums "maßgeschneiderte" Finanzierungspläne unter Einbeziehung des gesamten Spektrums öffentlicher und privater Unterstützungsleistungen anbietet und zur Inanspruchnahme ermutigt, insbesondere, wenn sich dadurch der Studienverlauf begünstigen lässt.

Die FDP will - ergänzend zu den bestehenden Möglichkeiten der Bildungsfinanzierung (BAföG, Darlehen, Stipendien) - den Aufbau von privatem Bildungskapital stärken. Analog zur Bausparförderung sollen Bildungssparkonten gefördert werden, die für Aus- und Weiterbildung, Hochschulbildung oder sonstige Formen der Erwachsenenbildung verwendet werden dürfen.

Hochschulen in freier Trägerschaft müssen als gleichberechtigte Partner im Wettbewerb um die besten Köpfe etabliert werden. Wir streben an, Hochschulen in freier Trägerschaft durch faire Wettbewerbsbedingungen einen erleichterten Markteintritt zu ermöglichen, damit diese sich zu einem wichtigen Bestandteil des deutschen Hochschulsystems entwickeln können. Die FDP wird die Möglichkeit schaffen, staatliche Hochschulen in private Formen zu überführen. Im Rahmen des Hochschulpaktes sollen auch die privaten Hochschulen angemessen für zusätzlich geschaffene Studienplätze honoriert werden. Ein Bildungsgutscheinsystem soll auch für private Hochschulen geöffnet werden.

Forschung und Entwicklung stärken

Eine leistungsfähige und freie Forschung ist die Voraussetzung für eine innovationsfähige Gesellschaft, in der neue, marktfähige Produkte entstehen und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden. In einer globalisierten Welt steht Deutschland im Wettbewerb um die besten Köpfe, knappe finanzielle Ressourcen und die attraktivsten Rahmenbedingungen. Innovationen entstehen durch Verwertung von Forschungsergebnissen in Produkte, neue Technologien, Verfahren und Dienstleistungen. Nur durch Innovationen können wir unseren Wohlstand und den sozialen Frieden dauerhaft sichern. Doch die Rahmenbedingungen in Deutschland sind nicht optimal. Bürokratische Hindernisse, finanzielle Engpässe, ideologische Barrieren und tarifrechtliche Verkrustungen erschweren Forschern ihre Arbeit und treiben Wissenschaftler in Länder, in denen sie besser und freier arbeiten können.

Deutschland braucht eine Forschungsfreiheitsinitiative. Hierzu zählt ein modernes Zuwanderungs- und Aufenthaltsrecht für ausländische Fachkräfte und Spitzenforscher und eine Lockerung der Altersgrenzen für Wissenschaftler. Um die Forscherflucht zu stoppen, muss der wissenschaftliche Nachwuchs, insbesondere Frauen, besser gefördert werden. Dabei wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit in Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereichen an Bedeutung gewinnen. Zudem sind die Förderung internationaler Promotionsprogramme und Juniorprofessuren wichtige Bausteine bei der Qualifizierung von Nachwuchskräften.

Der Pakt für Forschung und Innovation des Bundes und der Länder mit den Forschungsgemeinschaften muss über 2010 hinaus gelten, wobei die jährliche Steigerung der öffentlichen Ausgaben für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen nicht nur 3 Prozent sondern 5 Prozent betragen sollte.

Die Forschungseinrichtungen müssen sich außerdem stärker im Wettbewerb um Fördermittel bewerben. Die zahlreichen Klein- und Nischenprogramme zur Forschungsförderung müssen gebündelt werden. Der Bund als Fördermittelgeber sollte dabei vordringlich ein bestimmtes Ziel vorgeben, nicht aber, mit welcher Technologie dieses Ziel zu erreichen ist. Zum Wettbewerb gehört auch die regelmäßige interne und externe Evaluation. Ressortforschungseinrichtungen des Bundes, die nach einer Bewertung schlecht abschneiden, müssen ihr Profil verändern und gegebenenfalls geschlossen werden.

Beste Forschung braucht einen effektiven Schutz geistigen Eigentums. Patentrecht und Urheberrecht müssen forschungsfreundlicher ausgestaltet werden. Patent-Scouts und Innovationsberatungsgutscheine sind eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Beratungsmöglichkeiten. Das Steuer- und Haushaltsrecht, das Ordnungs- und Gewerberecht, das Baurecht, das öffentliche Vergaberecht und die Beantragung von Fördermitteln müssen transparenter, einfacher und anwendungsfreundlicher werden. Die Kontrolle der Ergebnisse und die Evaluation gehören selbstverständlich zu einer seriösen Forschungspolitik dazu.

Die FDP fordert mehr Freiheit für die Staatlichen Forschungseinrichtungen und setzt sich für ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz ein, welches den staatlichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie etwa den Max-Planck-Instituten, den Fraunhofer-Instituten oder den Forschungszentren der Helmholtz- oder der Leibniz-Gemeinschaft die Verantwortung für ihre Sach-, Personal- und Finanzangelegenheiten überträgt.

Sie sollen zudem eigenverantwortlich über Kooperationen mit der Wirtschaft entscheiden können, so dass sie die Möglichkeit erhalten, sich an ausgegründeten Unternehmen so zu beteiligen, wie es für sie wirtschaftlich vernünftig ist. Forschungseinrichtungen sollen Personal im Rahmen eines Globalbudgets eigenverantwortlich einstellen und bezahlen dürfen. Obergrenzen, wie etwa der Vergaberahmen, die uns im Wettbewerb um die besten Köpfe gegenüber anderen Forschungseinrichtungen und Hochschulen Fesseln anlegen, müssen entfallen.

Forschung in Deutschland muss besser finanziert werden. Nach wie vor sind die Hochschulen und die Forschungseinrichtungen in Deutschland unterfinanziert. Deshalb wollen wir das Ziel, mindestens drei Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung auszugeben, nicht nur quantitativ, sondern vor allem mit qualitativ hochwertiger Forschung so schnell wie möglich erreichen und übertreffen.

Hauptproblem für junge Forscher und Unternehmensgründer ist der Mangel an Wagniskapital. Instrumente wie der High-Tech-Gründerfonds haben noch nicht genügend Unterstützter aus der Wirtschaft. Wir wollen Erleichterungen für Wagniskapitalgeber (Private-Equity-Gesetz) durchsetzen und das Stiftungsrecht vereinfachen. Wir brauchen eine Verbesserung der Einbeziehung des informellen Kapitalbeteiligungsmarktes der Business Angels, um die Finanzierungslücken in der Frühphase von innovativen Unternehmen zu schließen.

Wir wollen den 2007 begonnenen Einstieg in die Vollkostenfinanzierung fortsetzen. Die so genannte Overhead-Finanzierung soll von 20 Prozent auf 40 Prozent steigen. Die FDP begrüßt die Forschungsprämie für Hochschulen und Forschungsinstitute, die mit Unternehmen zusammenarbeiten. Sie muss mit einem unbürokratischen Antragsverfahren allen Beteiligten zugänglich gemacht werden. Dieses Instrument allein ist aber nicht ausreichend. Nachteile für den Forschungsstandort Deutschland müssen endlich wieder beseitigt werden.

Die forschungsfeindlichen Hemmnisse der jetzigen Unternehmensteuerreform müssen fallen. Investitionen in FuE dürfen in ihrer steuerlichen Abzugsfähigkeit nicht beschränkt werden. Die jetzigen Regelungen bei einer Funktionsverlagerung oder bei einem Mantelkauf behindern Investitionen in Forschung. Andere Länder, allein in Europa sind es 15 Staaten, gehen den Weg einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Auch die deutsche Wirtschaft braucht eine wirksame steuerliche Forschungs- und Entwicklungs-Förderung (FuE-Förderung). Hierzulande wäre eine steuerliche FuE-Förderung besonders auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) effizient, flexibel und unbürokratisch unbürokratisch. Eine Stärkung der Innovations- und Investitionskraft der Unternehmen in Deutschland durch ein innovationsfreundliches Steuersystem ist die nachhaltigste Form für ein Konjunkturprogramm.

Freiheit für die Forschung - nein zu Ideologie und Bürokratie

Forscher wollen forschen. Sie wollen nicht mit überbordender Bürokratie die Zeit vergeuden. Die FDP lehnt Denkblockaden und ideologische Fixierung auf bestimmte Technologien ab. Fusionsforschung, kerntechnische Sicherheitsforschung, Stammzellforschung, grüne Gentechnik, Biotechnologie und Nanotechnologie und Raumfahrtprojekte dürfen nicht stigmatisiert, sondern müssen in wettbewerblichen Verfahren unter transparenten und verantwortungsvollen Rahmenbedingungen gefördert werden. Wir wollen, dass Deutschland dauerhaft einen Spitzenplatz in der weltweiten Forschungslandschaft belegt.

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(57) Die FDP will die Kohleverstromung klimaverträglicher machen. Die Technologie der CO2-Abscheidung und -Einlagerung muss durch Pilotprojekte und die zügige Schaffung eines sicheren Rechtsrahmens gefördert werden. Neue Kohlekraftwerke dürfen nur noch ans Netz gehen, wenn zumindest eine Nachrüstung mit CO2-Abscheidung möglich ist. Die Option für eine Nutzung des CO2 muss als Alternative zur Einlagerung weiter erforscht und rechtlich offen gehalten werden. Der Bau von Pipelines zum Transport von CO2 vom Kraftwerk zur Lagerstätte soll durch die analoge Anwendung des Planungsbeschleunigungsgesetzes erleichtert werden. Leitungskorridore von Schwerpunkten der Kraftwirtschaft zu möglichen Speicherstandorten sind planerisch frühzeitig vor konkurrierenden Einflüssen, die die Nutzung wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen, zu sichern.

Generell ist die Kohleverstromung aus Gründen der Versorgungssicherheit und der preisgünstigen Grundlastversorgung auf absehbare Zeit erforderlich. Die FDP befürwortet deshalb den Bau neuer hocheffizienter Kohlekraftwerke. Da die Stromproduktion im Emissionshandel mit festen CO2-Obergrenzen erfolgt, erhöht ein neues Kraftwerk den CO2-Ausstoß nicht, sondern verdrängt durch seine Nachfrage nach Emissionsrechten alte ineffiziente Anlagen.

Der Ausstieg aus der Kernenergie ist zum jetzigen Zeitpunkt ökonomisch und ökologisch falsch. Wir brauchen die Kernenergie als Übergangstechnologie Übergangstechnologie, bis erneuerbare Energien in ausreichendem Umfang grundlastfähigen Strom erzeugen können oder die CO2-Abscheidung und -Einlagerung für Kohlekraftwerke im großtechnischen Maßstab zur Verfügung steht. Die Laufzeiten sicherer Kernkraftwerke müssen daher in diesem Sinne verlängert werden. Im Gegenzug müssen sich die Kernkraftwerksbetreiber dazu bereit erklären, einen Teil der finanziellen Vorteile an eine zu gründende "Deutsche Stiftung Energieforschung" abzuführen. Die Erträge der Stiftung sollten zur Forschung an innovativen Energietechnologien eingesetzt werden. Dabei sind vorrangig Speichertechnologien für erneuerbare Energien zu erforschen.

Die Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke muss auch weiterhin auf höchstem Niveau sichergestellt und fortentwickelt werden. Dies gilt insbesondere auch für das Sicherheitsmanagement und die Sicherheitskultur in den Anlagen. Absehbaren Personalproblemen bei der Atomaufsicht ist entgegenzuwirken. Der europäische Kommunikationsfluss muss präventiv und bei besonderen Vorkommnissen verbessert werden.

Deutschland braucht unabhängig vom Weiterbetrieb der Kernkraftwerke dringend eine sich sichere Lösung für den Verbleib hochradioaktiver Abfälle. Das Moratorium zur Erkundung des Salzstocks Gorleben ist aufzuheben, die Erkundungsarbeiten zügig und ergebnisoffen fortzusetzen, um eine abschließende Aussage über die Eignung des Standorts Gorleben als mögliches Endlager für hochradioaktive Abfälle treffen zu können. Insgesamt strebt die FDP an, das Thema Endlagerung hochradioaktiver Abfälle bis zum Ende der anstehenden Legislaturperiode zu einer endgültigen Klärung zu führen.

 


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