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Umzug des Landesarchivs

Eingeschränkte Nutzung für Behörden möglich

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Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 1. Dezember 2000

Das Landesarchiv Berlin wird im Sommer 2001 mit seinen bislang sechs Standorten ein neues Gebäude am Eichborndamm beziehen und damit das derzeit modernste Staatsarchiv in Deutschland werden. Die Umstände erfordern leider eine Schließung der Lesesäle in der Kalckreuthstraße bereits ab Januar 2001 und einen Zwischenumzug. Die Nutzer des Landesarchivs wurden bereits im Oktober durch einen Aushang auf die bevorstehende Schließung ab Januar 2001 hingewiesen.

Der Umzug von 32 km Akten dauert drei bis vier Monate, solange hat es erfahrungsgemäß in Hamburg und Schleswig-Holstein, die letzten Umzüge, auch gedauert.

Um die Folgen für die amtliche Benutzung möglichst gering zu halten ist sichergestellt, dass politisch sensible Nutzungen, wie die Aufklärung der Zwangsarbeiterschicksale und der Zugang zu NS-Akten für die Jewish Claims Conference, u.a. ebenso möglich bleibt, wie der Zugang zu den Unterlagen der Gerichte. Eine wissenschaftliche Nutzung wird leider während des Zwischenumzuges und des Umzuges an den Eichborndamm nicht möglich sein.

Schriftliche Auskünfte können nach wie vor aus den Justiz-, Teilen der Magistrats-, SED- und Grundbuchunterlagen, dem Bestand des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg sowie der Einwohnermeldekartei erteilt werden. Damit ist gewährleistet, dass gerade in Rückübertragungs- bzw. Entschädigungsverfahren weiterhin die notwendigen Recherchen stattfinden können. Gerichte, Behörden, Anwälte sind also bei schriftlichen Auskünften nicht beeinträchtigt.

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Brunnenstraße 188/190, 10119 Berlin
Kerstin Schneider - Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Wissenschaft, Forschung) -
Tel: (030) 90228 - 203/206/207, Fax: (030) 90228 - 450/451


Der Tagesspiegel, 28.11.2000
Landesarchiv : Jetzt droht die Zwangsräumung
Vermieter nicht mehr zu Kompromiss bereit / Senat: Schnellerer Umzug nach Reinickendorf ist unmöglich

Der Tagesspiegel, 29.11.2000
Schließung des Landesarchivs: Forscher fordern Notbetrieb
Die Zwangsräumung bringt Wissenschaftler in Not

Homepage Landesarchiv Berlin

Aktuelle Informationen
Betrifft Umzug des Landesarchivs Berlin

"Im nächsten Jahr wird das Landesarchiv Berlin alle Bestände seiner derzeit sechs Standorte in einem neuen Archivgebäude am Eichborndamm in Reinickendorf zusammenführen und damit eine effektivere und schnellere Benutzung ermöglichen. Da jedoch der Mietvertrag im Haus Kalckreuthstraße Ende 2000 vor der Fertigstellung des neuen Gebäudes ausläuft, muss das Landesarchiv seine Bestände in einem Depot zwischenlagern. Es ist deshalb voraussichtlich ab Januar 2001 zur Schließung der Lesesäle und zur Unterbrechung der Benutzung gezwungen.
Die Sammlungen müssen leider schon zum 1. Dezember geschlossen werden, und zum gleichen Zeitpunkt können keine Kopieraufträge mehr angenommen werden. Wir bitten Sie, sich bei Ihren Forschungsvorhaben darauf einzustellen und Ihre Recherchen möglichst noch in diesem Jahr abzuschließen. Ein Zugriff auf die Archivalien wird dann leider erst wieder ab Herbst 2001 möglich sein.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Berlin, den 9. Oktober 2000"


Landesarchiv Berlin und Medienarchive der Landesbildstelle fusionieren

Zum 1. Juli 2000 werden die Dokumente zur Geschichte der deutschen Hauptstadt - von den mittelalterlichen Stadtbüchern der Schwesternstädte Berlin und Cölln bis zu Filmaufzeichnungen von der Love-Parade - unter dem Dach eines um die audiovisuellen Archivaliengattungen erweiterten Staatsarchivs zusammengeführt sein.

Durch die Senatsbeschlüsse vom 28. Oktober 1998 und vom 31. August 1999 wurde die fachliche Aufsicht für die archivischen Aufgaben der Landesbildstelle der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur übertragen. Anstelle der per Haushaltssanierungsgesetz vom 13. April 2000 aufzulösenden Landesbildstelle, deren Anfänge bis in die zwanziger Jahre zurückgehen, wird bei der zuständigen Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung, Jugend und Sport ein Berliner Landesinstitut für Schule und Medien geschaffen, das im wesentlichen die Aufgaben der Landesbildstelle im pädagogischen Bereich fortführen wird. Gleichzeitig werden die dem Archivgesetz des Landes Berlin unterliegenden Foto-, Film- und Tonarchive der Landesbildstelle sowie die Berlin-Information, der Foto- und Filmaufnahmedienst und die Fachbibliothek mit ihren medienkundlichen Sammlungen, einschließlich des Fachpersonals und der technischen Ausrüstungen, dem Landesarchiv Berlin zugeordnet. Zu 35 000 Regalmetern Akten, Urkunden, Karten und Plänen, Plakaten, historischen Stichen und den bereits im Landesarchiv vorhandenen 150 000 fotografischen Aufnahmen kommen somit mehr als 500 000 Fotografien sowie mehrere Millionen Meter Film- und Tonaufzeichnungen hinzu. Ein vergleichbares Spektrum unterschiedlicher historischer Überlieferungen beherbergen bisher nur das Bundesarchiv und das Sächsische Staatsarchiv Leipzig.

Bis zum Umzug des gesamten Instituts an den neuen Standort am Eichborndamm in Reinickendorf verbleiben die audiovisuellen Archivbereiche und die Berlin-Information als Außenstelle des Landesarchivs im derzeitigen Domizil am Wikingerufer 7 bzw. Levetzowstraße 1-2.


Kurze Geschichte des Landesarchivs Berlin

Hier auf der Website des Landesarchivs: http://www.landesarchiv-berlin.de/geschichte-d.htm

Die Geschichte des Archivs ist eng verbunden mit der Geschichte der Berliner Verwaltung.

Schon im Mittelalter, als die Schriftlichkeit noch verhältnismäßig gering ausgeprägt war, hat die Stadtverwaltung bedeutende Dokumente - Urkunden über Verträge und Privilegien oder Stadtbücher und Edikte - in besonderen Behältnissen oder an besonderen Orten aufbewahrt, wo sie von Stadtschreibern oder Notaren betreut wurden.

Die seit Mitte des 15. Jahrhunderts vorhandene Zweitrangigkeit der Kommune Berlin gegenüber der Residenz Berlin war mit dem Verlust von Kompetenzen und Privilegien für die Stadt verbunden. Dies hat zur Einschränkung der rechtsbewahrenden Funktion des städtischen Archivs geführt, was in der Konsequenz zur Reduzierung der Quellenbasis beigetragen hat.
Dennoch hatte die wirtschaftliche und urbane Entwicklung der Stadt eine Differenzierung und Ausdehnung der Verwaltung zur Folge, was von einem kontinuierlichen Anwachsen der schriftlichen Dokumentation begleitet wurde.

Im Rahmen der preußischen Städtereform entwickelten sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts auch in Berlin Initiativen zur Bildung eines Archivs im modernen Sinne.

1818 beschlossen die Stadtverordneten, im städtischen Archiv die Unterlagen aufzubewahren, die "für die Geschichte der Stadt von Wichtigkeit sind".
Seit 1824 beschäftigte der Magistrat einen Archivar, der die lange vernachlässigten Registraturen und Dokumente zusammenführte, verzeichnete und fachgerecht lagerte.

Seine Amtsnachfolger haben die Bestände stetig erweitert und die schriftliche Überlieferung von aufgelösten oder umgebildeten städtischen Behörden in archivische Obhut übernommen.

Ein Jahrhundert später leitete 1920 die Bildung der Stadtgemeinde Groß-Berlin einen der wichtigsten und auch interessantesten Abschnitt in der Archivgeschichte Berlins ein.

Die kommunalpolitische Reform der 20er Jahre war begleitet von einem beispiellosen Aufschwung für das Berliner Archivwesen. Das Archiv konnte sich als Zentralarchiv für die städtische Hauptverwaltung und die Bezirksverwaltungen und ihre jeweiligen nachgeordneten Einrichtungen profilieren.
Moderne Methoden der Bestandsergänzung und Erschließung und eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit begründeten die Reputation des Berliner Stadtarchivs als ein führendes Fachinstitut in Deutschland.

Die Wirtschaftskrise Anfang der 30er Jahre und die politischen Veränderungen ab 1933 setzten dieser Aufschwungphase ein Ende.

Im Zweiten Weltkrieg ist das städtische Archiv 1943/44 fast vollständig in vermeintlich sichere Orte außerhalb Berlins verlagert worden und hat danach seine Tätigkeit eingestellt.

Durch die Streuung der Bestände auf insgesamt 11 Auslagerungsstätten in der Prignitz, im Harz, nach Böhmen, Mähren, Schlesien und in den Warthegau, die den Anforderungen an die Archivierung nur begrenzt entsprechen konnten, sind gewachsene Bestände zerrissen worden.
Weitere Kriegsschäden traten durch Devastierungen, Verschleppungen und Entfremdungen von Archivgut ein.

Als im Juni 1945 das Stadtarchiv seinen Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen konnte, bestanden die Aufgaben vorrangig in der Bergung von Archivalien aus den oftmals zerstörten Gebäuden der Berliner Verwaltung und in der Sicherung und Verzeichnung dieser Bestände. Auch konnten einige ausgelagerte Archivalien zurückgeführt werden.

Von der politischen Spaltung der Stadt 1948 war das Archiv elementar betroffen; es begann eine Jahrzehnte währende getrennte Entwicklung in den beiden Stadtteilen.

Im Westteil der Stadt konnte eine neue archivische Institution durch Aktenübernahmen und Ankäufe von Sammlungsstücken den Grundstock für eine langjährige erfolgreiche Entwicklung legen. Als "Landesarchiv Berlin" nahm dieses Haus nach Inkraftreten der Berliner Verfassung 1951 die Funktion eines zentralen Staatsarchivs des Landes Berlin wahr.
Das Stadtarchiv im Ostteil Berlins blieb zuständig für die Überlieferung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung einschließlich der jeweils nachgeordneten Einrichtungen, und erfuhr in seiner ab 1965 zuerkannten Staatsarchivfunktion zudem Bestandszuwächse aus der staatlichen Wirtschaft im Ostteil der Stadt.

Die Herstellung der Einheit Deutschlands ermöglichte nach Jahrzehnten der Trennung 1991 die institutionelle Vereinigung der beiden Staatsarchive und nachgeordneter archivischer Einrichtungen zum Landesarchiv Berlin.

Insbesondere das Archivgesetz des Landes Berlin vom 29. November 1993 bestimmte wesentliche Rahmenbedingungen der modernen Archivarbeit. Als zentrales Staatsarchiv für Berlin sichert, erschließt und bewahrt das Landesarchiv Berlin in einem Umfang von ca. 35 000 lfm die historischen Bestände des alten Berlin und seiner Vororte, Bestände der Senats- und Bezirksverwaltungen, von ca. 130 nachgeordneten Behörden und Einrichtungen des Landes Berlin, von Gerichten und Staatsanwaltschaften, der aufgelösten Magistratsverwaltungen, der Wirtschaft Berlins sowie Archivgut von Bezirksleitungen bzw. -vorständen von Parteien und Massenorganisationen der DDR.

Mit dem 1. Juli 2000 wurden die audiovisuellen Archivbereiche der Landesbildstelle Berlin dem Landesarchiv zugeordnet.

Die Anfänge der 1934 ins Leben gerufenen Landesbildstelle Berlin gehen auf die 1920 gegründete "Film- und Bildarbeitsgemeinschaft Groß-Berlin" zurück. Dieses überwiegend von Pädagogen besetzte Gremium wurde 1927 als "Filmseminar" in städtische Verwaltung übernommen und 1928 zum Film- und Bildamt der Stadt Berlin ausgebaut. 1934 erhielt das Institut den Namen "Landesbildstelle Berlin-Brandenburg" und erfüllte sowohl die Aufgaben eines Film-, Bild- und Tonarchivs als auch die einer pädagogischen Informationsstelle und eines Ausbildungszentrums im Filmbereich. 1947 übernahm die Landesbildstelle auch Teilfunktionen der Pressestelle des Berliner Magistrats. Seit 1950 obliegt der Einrichtung die weltweite Berlin-Information im Auftrage des Senats.

Die damit neu hinzugekommenen Sammlungen umfassen rund 500 000 Fotografien, 3 Millionen Meter Film und 600 000 Minuten Tonaufzeichnungen. Darüber hinaus bietet der Bereich audiovisuelle Berlin-Information etwa 200 Filme bzw. Videos sowie Dia-Serien in einem weltweiten Verleih zur Werbung und Information über die deutsche Hauptstadt an.

Aktenbestände und Sammlungen


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Kontakt: Manfred Ronzheimer


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