Adlershof aktuell

Erfinderberatung am WISTA

Am 20.07.1999 erfolgt um 14.00 Uhr die erste kostenlose Erfindererstberatung im Gebäude der WISTA Management GmbH im Raum 231, nachfolgend an jedem dritten Dienstag.

Förderaktion für Patentanmeldungen

Auf Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung besteht für kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, sich die erste Patentanmeldung mit einem nicht rückzahlpflichtigen Zuschuß von maximal 15.000 DM fördern zu lassen. Gleiches gilt für Existenzgründer und für Unternehmer , die in den zurückliegenden 5 Jahren keine derartige Anmeldung getätigt haben. Neben den direkten Kosten für die Schutzrechtsanmeldungen werden auch Recherchekosten und Marketingaktivitäten gefördert.

Interview mit Patentanwalt Jürgen D. Hengelhaupt

Frage : Welche Zielstellung verfolgt diese Erfinderberatung?

Hengelhaupt: Wir haben festgestellt, daß noch viel zu viel geistiges Eigentum regelrechtverschenkt wird. Hier möchten wir sensibilisieren, dieses Eigentum zu schützenund damit die Basis zu schaffen, es in Geld zu transformieren. Vielfach besteht auch Unkenntnis über die Möglichkeiten des Patentschutzes, die tatsächlichen Kosten für nationale und internationale Patentanmeldungen. Bezüglich der Möglichkeit zum Schutz von Softwareerfiindungen sind viele Entwickler noch auf dem Kenntnisstand von vor 5 Jahren und der Auffassung, Software ist generell nicht patentierbar. Dies stimmt jedoch schon lange nicht mehr, und es gelingt uns zunehmend, softwarebezogene Erfindungen zu patentieren. Oftmals fehlt Existenzgründern schlichtweg das Geld für eine fundierte, gut ausgearbeitete Patentanmeldung und es ist viel zu wenig bekannt, welche Fördermöglichkeiten, strategische Varianten mit provisorischen Anmeldungen, Verfahrenskostenhilfen usw. es alles gibt. Dieser Beratungsbedarf ist auch permanenter Bestandteil unserer jetzt in Berlin-Adlershof am WISTA ins Leben gerufenen kostenlosen Erfinderberatung.

Frage : Bleiben wir bei den Fördermöglichkeiten - welche können Sie nennen?

Hengelhaupt: Für die erste Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung eines Unternehmens oder Existenzgründers gewährt bundesweit die INSTI-KMU-Patentaktion einen 50%igen Kostenzuschuß auf max. 30.000 DM, also max. 15.000 DM. Mit diesem Betrag kommt man schon ein ganzes Stück, auch auf internationalem Weg. Anträge für das recht unbürokratische Verfahren können gestellt werden für die Bundesländer Berlin/Brandenburg bei: T.IN.A, TSB, Forschungsagentur Im Rahmen des Existenzgründerprogramms Futour werden ebenfalls Schutzrechtskosten gefördert. Und dann haben eine ganze Reihe von Bundesländern eigene, spezifische Förderprogramme. So gibt es in Brandenburg ein Programm speziell für die Förderung von Erfindungen aus dem Hochschulbereich, wo jede Patentanmeldung mit DM 2500 bezuschusst wird. Im Rahmen der sog. P+V-Förderung (Produkt- und Verfahrensinnovationen) werden bis zu 50.000 DM Fördermittel ausgereicht.
Das Land Berlin bietet leider keinerlei landeseigene Unterstützung für seine Erfinder.

Frage : Sie selbst sind Dipl.-Ing. für Informationselektronik, Ihre Anwaltskollegen Elektrotechniker, Chemiker, Biotechnologe; Sie unterhalten zwei Büros in Berlin und ein Büro in München - ist das Usus für Patentanwälte?

Hengelhaupt: Eigentlich nicht, viele der in Deutschland tätigen Patentanwälte (ca. 1700) sind als Einzelanwälte oder in fachspezifisch orientierten Kanzleien tätig. Wir haben bewußt eine interdisziplinäre Zusammensetzung gewählt, da die Fachgebiete in der modernen Wissenschaft und Technik immer mehr verschmelzen und wir alle Teilbereiche kompetent abdecken wollen.
Was die Büro´s anbelangt haben wir die Philosophie, daß bei unseren Inlandsmandanten vorrangig nicht der Erfinder zum Patentanealt kommen soll, sondern der Anwalt zum Erfinder geht, in die Labors, Werkstätten etc.. In Adlershof am WISTA sitzen wir mittendrin im Innovationsgeschehen, in Buch im MDC ist das nächste Büro geplant. Mit dem Büro in München tragen wir schlicht und einfach der Tatsache Rechnung, daß das Herz des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und Europa nunmal in München schlägt. Durch das Büro können wir eine Vielzahl unserer Aktivitäten vor den Patentämtern und Gerichten bündeln, was letztendlich auch Kostenersparnisse für unsere Mandanten bringt.

Frage : Die FuE-Landschaft dürfte demzufolge eines Ihrer wichtigsten Klientel (auch in Adlershof) sein und deshalb in Sachen Patentträchtigkeit ganz vorne liegen?

Hengelhaupt: Die mit Fördermitteln des Bundes erbrachten und noch entstehenden FuE-Ergebnisse sollten unbedingt patentrechtlich geschützt werden, denn nur so kann gewährleistet werden, daß die aus der Umsetzung der Ergebnisse erzielten Gewinne auch den geistigen Vätern, der einheimischen Wirtschaft und Bevölkerung, zukommen. Lang ist die Liste von deutschen Erfindungen, deren Materialisierung und Wertschöpfung in fernen Ländern stattfand. Prominentestes Beispiel ist wohl das Faxgerät.

Damit sich derartige frustrierende Ereignisse nicht fortsetzen, besteht aus unserer Sicht im Rahmen eines verantwortungsbewußten Umgangs mit den Fördermitteln de facto eine Pflicht zum Rechtsschutz der Ergebnisse. Dies wurde bereits vielfach erkannt, und auch in Adlershof sind steigende Tendenzen bei den Patentanmeldungen aus Forschungsinstitutionen zu verzeichnen. Beispielhaft zu nennen sind für eine intensive Erfindertätigkeit das Institut für Gerätebau, das Max Born Institut, das ACA. Zur Zufriedenheit besteht generell allerdings noch kein Anlaß. Zukünftig könnte die Patentfähigkeit der Ergebnisse neben der wirtschaftlichen Relevanz als zusätzlicher Indikator für die Qualität der erbrachten Leistung und damit der Effektivität der eingesetzten Mittel dienen.

Frage : Werden in diesem wichtigen strategischen Bereich Ihrer Erfahrung nach auch Schutzrechte verschenkt?

Hengelhaupt: Ja, da werden beispielsweise neue Laserkonfigurationen oder neue Materialien entwickelt und mit den abenteuerlichsten Argumenten nicht zum Patent angemeldet. Oftmals wird vergessen, daß ein Patentschutz 20 Jahre dauern kann und der "Vorlauf" für eine wirtschaftliche Nutzung bei der immensen Geschwindigkeit des weltweiten FuE-Geschehens zunehmend geringer wird.

Frage : Ihre Kritik an der generellen Schutzrechtspraxis in Deutschland richtetsich vor allem auch an die Hochschulen. Betrifft das auch die HUB?

Hengelhaupt: Nach wie vor hat die schnelle Publikation bei den Wissenschaftlern oberste Priorität, und vielfach wird angenommen, daß eine Patentanmeldung hier verzögert. Dies ist jedoch nicht der Fall, da die Publikationsreife eines Ergebnisses normalerweise auch die Kriterien für eine Patentanmeldung erfüllt. Da die Publikation vor der Anmeldung patentrechtlich gesehen verbrannte Erde schafft, gilt unverändert der Grundsatz: "Erst patentieren, dann publizieren!" Uns ist es bisher auch in solchen Fällen, wo die Publikation parallel beim Verlag eingereicht wurde, noch gelungen, rechtzeitig die Patentanmeldung zu hinterlegen.

Erfreuliche Tendenzen gibt es in Ostdeutschland allerdings beispielsweise an der Uni Potsdam und der Uni Dresden, wo die Hochschulerfinder gezielt gefördert und auch bei der Verwertung ihrer Erfindungen unterstützt werden.

Frage : Ihre Kanzlei arbeitet international mit Schwerpunkt Fernost und USA. Was kann die deutsche Innovationszene und vielleicht auch der Gesetzgeber> aus diesen Regionen lernen?

Hengelhaupt: Bleiben wir bei den Hochschulerfindungen. In den USA drängt der Staat darauf, daß die Forschungsergebnisse zum Patent angemeldet werden und finanziert diese Anmeldungen generell für die ersten drei Jahre. Mit der Vermarktung werden privatwirtschaftlich arbeitende Patentverwerter beauftragt, die weitgehend auf Erfolgsprovision arbeiten. Sowohl Erfinder als auch Verwerter sind hochmotiviert.
In Japan hat das Erfindungswesen einen ganz anderen gesellschaftlichen Stellenwert als im heutigen Deutschland. Dort werden beispielsweise bereits die Kinder in Comics mit dem Erfinden vertraut gemacht, und der Erfinder als eine hochgeachtete Persönlichkeit herausgestellt. Im späteren Berufsleben drängen derartig motivierte Menschen von sich heraus darauf, erfinderisch tätig zu werden.

Kontakt: hengelhaupt@berlin-patent.net


Patentanwaltskanzlei Gulde, Hengelhaupt, Ziebig
Zweigstelle Berlin-Adlershof
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Tel.: 030/ 6392-3195, Fax: 030/ 6392-3199
URL: http://www.berlin-patent.net , EMail: patentattorneys.ghz@t-online.de

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